Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Service-Portal Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Teaser
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Typisierung
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.